Mieter - Informationen

Wichtige Information!

Sperrmüll und Altholz sind am Abholtag bis 06:00 Uhr bzw. am Vorabend zur Abholung bereitzustellen, ohne dass Fahrzeuge bzw. Fußgänger behindert oder z. B. Trafohäuschen zugestellt werden.

Ein Durchsuchen oder Wegnehmen der bereitgestellten Abfälle ist verboten.

Es dürfen nur die Abfälle zur Abfuhr bereitgestellt werden, die auch zur Sperrmüll- und Altholzentsorgung zugelassen sind. Nicht zugelassene Abfälle, die vom beauftragten Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen wurden, sind vom Besitzer unverzüglich zurückzunehmen.

Nachfolgend genannte Abfälle dürfen zur Sperrmüll-/Altholzentsorgung bereitgestellt werden:    

  • Couch, -garnitur, Sessel
  • Stuhl, Hocker, Sitzbank
  • Tisch, Schreibtisch
  • Betten Liegen
  • Schrank, Regal
  • Teppiche, Fußbodenbeläge (kein Parkett)
  • Matratzen, Federbetten/Steppdecken
  • Bilder, Spiegel, Lampen, Lalousien, Rollos, Gardinenstangen
  • Koffer, Körbe, Taschen, Eimer (leer)
  • Kinderwagen, Kinderspielsachen

 Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht zur Sperrmüll-/Altholzentsorgung bereitgestellt werden:  

 
  • Bauholz/Bretter, Holz aus Verschlägen, Verkleidungen, Tierställe oder Teile davon
  • Fenster, Türen, Gartenzäune
  • Mauerwerk
  • Bauschutt, Abfälle aus Um- und Ausbaumaßnahmen
  • gewerbliche und industrielle Abfälle
  • Restabfall bzw. Behältnisse gefüllt mit Restabfall
  • Bioabfall
  • Alttextilien, Lumpen
  • Abfälle zur Verwertung wie Glas, Papier, Pappe, Kunststoffe, Folien und Verkaufsverpackungen des Dualen Systems
  • Kühlgeräte, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott
  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)
  • Kfz-Teile, Autoreifen ,Druckbehälter z. B. Gasflaschen, Feuerlöscher
    (Bei Fragen hierzu rufen Sie die Abfallberatung des AIK an)