|
Sperrmüll und Altholz sind am Abholtag bis 06:00
Uhr bzw. am Vorabend zur Abholung bereitzustellen, ohne dass Fahrzeuge bzw.
Fußgänger behindert oder z. B. Trafohäuschen zugestellt werden.
Ein Durchsuchen oder Wegnehmen der bereitgestellten Abfälle ist verboten.
Es dürfen nur die Abfälle zur Abfuhr bereitgestellt werden, die auch zur
Sperrmüll- und Altholzentsorgung zugelassen sind. Nicht zugelassene Abfälle,
die vom beauftragten Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen wurden, sind vom
Besitzer unverzüglich zurückzunehmen.
Nachfolgend
genannte Abfälle dürfen zur Sperrmüll-/Altholzentsorgung bereitgestellt werden:
- Couch, -garnitur, Sessel
- Stuhl, Hocker, Sitzbank
- Tisch, Schreibtisch
- Betten Liegen
- Schrank, Regal
- Teppiche, Fußbodenbeläge (kein Parkett)
- Matratzen, Federbetten/Steppdecken
- Bilder, Spiegel, Lampen, Lalousien, Rollos,
Gardinenstangen
- Koffer, Körbe, Taschen, Eimer (leer)
- Kinderwagen, Kinderspielsachen
Nachfolgend
genannte Abfälle dürfen nicht zur Sperrmüll-/Altholzentsorgung bereitgestellt
werden:
- Bauholz/Bretter, Holz aus
Verschlägen, Verkleidungen, Tierställe oder Teile davon
- Fenster, Türen, Gartenzäune
- Mauerwerk
- Bauschutt, Abfälle aus Um- und
Ausbaumaßnahmen
- gewerbliche und industrielle
Abfälle
- Restabfall bzw. Behältnisse
gefüllt mit Restabfall
- Bioabfall
- Alttextilien, Lumpen
- Abfälle zur Verwertung wie
Glas, Papier, Pappe, Kunststoffe, Folien und Verkaufsverpackungen des
Dualen Systems
- Kühlgeräte, Schrott, Elektro-
und Elektronikschrott
- besonders
überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)
- Kfz-Teile, Autoreifen ,Druckbehälter
z. B. Gasflaschen, Feuerlöscher
(Bei Fragen hierzu rufen Sie die Abfallberatung des AIK an)
|