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IWG - Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbH

Service
Häufig gestellte Fragen

Für Mietinteressenten Für Mieter Mietvertrag beenden

Übrigens: Wichtige Formulare und Informationen stehen als Download in unserem Service-Bereich für Sie zur Verfügung! Dort sind unter anderem die Wohnungsanfrage, die Hausordnung, Anträge und Richtlinien hinterlegt.

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Für Mietinteressenten

Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Wohnung bei der IWG mbH bewerben möchte?

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Wohnung aus unserem Bestand interessieren. Um Sie in unsere Interessentenliste aufzunehmen, bitten wir Sie, unser Formular zur Wohnungsanfrage vollständig auszufüllen.

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Ist für die Wohnung eine Kaution zu entrichten?

Ab dem 01.01.2022 wird zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution von drei Nettokaltmieten gefordert. Diese kann allerdings auch in drei gleichen Raten gezahlt oder durch eine Bankbürgschaft abgewickelt werden.

In welchem Umfang sind Haustiere erlaubt?

Grundsätzlich sind Kleintiere in Mietwohnungen erlaubt. Planen Sie, sich einen Hund oder eine Katze anzuschaffen oder sind Sie bereits Besitzer eines solchen Tieres, müssen wir diese erst genehmigen. Auch bei exotischen Tieren, wie Schlangen o.ä. ist dies der Fall. Es wird im Einzelfall geprüft, ob die Wohnung für diese Anforderungen geeignet ist und ob die Tierhaltung genehmigt werden kann.

Welche Kosten kommen außer der Grundmiete auf mich zu? Wie wird über Betriebskosten abgerechnet?

Neben der Grundmiete und eventuell anfallenden Zuschlägen leisten Sie monatlich eine Betriebskostenvorauszahlung. Diese wird einmal jährlich aufgrund des Ergebnisses der Betriebskostenabrechnung angepasst.

Für Mieter

Woher bekomme ich eine Vermieterbescheinigung / Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Während unserer Sprechzeiten stellen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne eine Vermieterbescheinigung aus. Ist Ihnen das persönliche Erscheinen nicht möglich, können Sie alternativ eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@iwg-ilmenau.de  schicken.

Wie erfahre ich, ob mir Wohngeld zusteht und in welcher Höhe?

Nach Einreichen Ihres Antrages bei der zuständigen Wohngeldstelle wird dieser auf beispielsweise die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Miete des Wohnraums und das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder geprüft. Gern können Sie vorab den Wohngeldrechner oder die Wohngeldtabellen des Bundesministeriums nutzen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Ich kann die Miete ausnahmsweise nicht pünktlich zahlen, was kann ich tun?

Bitte kommen Sie während der Sprechzeiten in unsere Geschäftsstelle in die Abteilung Mietenbuchhaltung oder nehmen Sie telefonischen Kontakt auf und erklären Sie Ihre Situation. Der zuständige Mitarbeiter wird gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Es ist kein Kündigungsgrund, wenn ein Mieter einmalig seine Miete zu spät überweist.

Wie melde ich der IWG mbH einen Schaden in meiner Wohnung?

Schäden in Ihrer Wohnung oder im Haus können Sie uns telefonisch, persönlich zu unseren Sprechzeiten oder über unser Formular zur Reparaturannahme übermitteln.

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Darf ich bauliche Veränderungen (Laminat, Anbringen von Schildern, Veränderung der Raumstruktur) vornehmen?

Alle baulichen Veränderungen sind laut Mietvertrag genehmigungspflichtig. Sprechen Sie Ihre Pläne gerne während unserer Sprechzeiten in unserer Geschäftsstelle mit uns ab, sodass wir gemeinsam an der Umsetzung Ihrer Pläne arbeiten können.

Darf ich auf meinem Balkon oder am Gebäude eine Satellitenschüssel installieren?

Das Installieren einer Satellitenschüssel ist eine bauliche Veränderung am Mietobjekt, die laut Mietvertrag grundsätzlich genehmigungspflichtig ist.

Darf ich Gegenstände im Treppenhaus aufstellen?

Das Aufstellen von Gegenständen im Treppenhaus (Schuhe, Möbel oder Pflanzen) ist aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.

Wann sind die Ruhezeiten?

Unsere Ruhezeiten sind von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr einzuhalten. Weitere Informationen zur Hausordnung können Sie bei unseren Downloads einsehen.

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Ich benötige eine Kopie meines Mietvertrags. Wie bekomme ich diese?

Kommen Sie gern während unserer Sprechzeiten (Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr; Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr) auf uns zu. Den Leistungskatalog finden Sie als Download.

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Darf ich die Wohnung untervermieten?

Untervermietung ist laut Ihrem Mietvertrag grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ob die Untervermietung einer Wohnung gestattet werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Bitte kommen Sie während unserer Sprechzeiten in unsere Geschäftsstelle und melden sich in der Abteilung Vermietung.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte kommen Sie während unserer Sprechzeiten in unsere Geschäftsstelle, schreiben uns eine Mail an info@iwg-ilmenau.de oder teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung per Post mit.

Ich möchte, dass meine Miete monatlich von meinem Konto abgebucht wird. An wen muss ich mich wenden?

Gern können Sie während unserer Sprechzeiten in der Abteilung Mietenbuchhaltung ein Formular zum SEPA-Lastschrifteinzug ausfüllen oder unter nachfolgendem Link downloaden und im Anschluss der IWG Abt. Mietenbuchhaltung zustellen.

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Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung, was kann ich tun?

Wenn sich nicht alle an die Hausordnung halten, können Konflikte entstehen. Meistens kann man sie jedoch wieder lösen.
Sollten Sie starke Ruhestörungen feststellen, bitten wir Sie, diese zu dokumentieren (Lärmprotokoll), sodass wir auf dieser Grundlage mit der betroffenen Mieteinheit in Verbindung treten können.

Bei anderen Verstößen kommen Sie bitte während unserer Sprechzeiten in unsere Geschäftsstelle oder nehmen telefonischen Kontakt mit der Abteilung Vermietung auf und erläutern Ihr Anliegen. Die Mitarbeiter werden dort gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden, um den Hausfrieden wiederherzustellen.

Wie trenne ich meinen Hausmüll?

Informationen finden Sie bei unseren Downloads unter "Die richtige Mülltrennung".

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Mietvertrag / Beendigung eines Mietverhältnisses

Welche Fristen müssen für eine Kündigung eingehalten werden?

Wie in Ihrem Mietvertrag verankert, gilt bei uns die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Kann ich meine Kündigung auch per Mail senden?

Nein, die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Das bedeutet, dass eine Unterschrift notwendig ist.

Können Kündigungsfristen umgangen werden, wenn es einen Nachmieter gibt?

Wir möchten Sie bitten, nicht eigenständig Nachmieter für Ihre Wohnung zu suchen.

Ein Angehöriger stirbt oder kommt ins Pflegeheim. Wie verfahre ich mit seiner Wohnung?

Bitte melden Sie sich während unserer Sprechzeiten in unserer Geschäftsstelle.

Ist Ihnen das persönliche Erscheinen nicht möglich, können Sie alternativ eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@iwg-ilmenau.de  schicken oder uns unter 03677 88550 telefonisch kontaktieren.

Unsere Mitarbeiter werden dann schnellstmöglich gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.

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